FDP Nds zum KITA-Gesetzentwurf
FDP Nds zum KITA-Gesetzentwurf
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege“ wurde von der Landesregierung in das Landtagsplenum im März eingebracht und am 16.03.2021 erstmalig im Landtag beraten. Die Landesregierung beabsichtigt den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause durch den Landtag zu bringen. Erste Verbände haben schon massiven Widerstand angekündigt.
Das neue Kita-Gesetz ist nicht mit finanziellen Mitteln hinterlegt
Kultusminister Tonne versucht, das Kitagesetz neu aufzulegen, ohne mehr Geld für die Kinderbetreuung bereitstellen zu müssen. Im Haushalt finden sich keine Mittel für qualitätssteigernde Maßnahmen in den Kindertagesstätten wieder. Alle Maßnahmen des neuen Kita-Gesetzes sollen kostenneutral bleiben. Das ist nicht die versprochene große Neukonzeption in der frühkindlichen Bildung, sondern maximal ein neuer Anstrich. Hauptsächlich handelt es sich bei der Novelle um Regelungen von Verwaltungshandeln sowie um verpflichtende Anpassungen des Gesetzes an bundesrechtliche Vorgaben. Mitunter sind aber auch Verschlechterungen des Status quo zu befürchten, sollte dieses Gesetz in Kraft treten.
Das neue Kita-Gesetz bietet keine Verbesserung der Verfügungszeiten und Freistellungszeiten für Leitungen
Die notwendigen organisatorischen Aufgaben inklusive der Kommunikation mit den Eltern sowie Vor- und Nachbereitung fallen damit weiterhin häufig in die Zeiten, die eigentlich zur Arbeit mit den Kindern vorgesehen sind. Das neue Kita-Gesetz verbessert diese Situation nicht. Es schafft in Teilen noch mehr verpflichtete Aufgaben bei gleichem Personalschlüssel.
Das neue Kita-Gesetz sieht keinen Rechtsanspruch auf einen inklusiven Kindergartenplatz vor
Eine inklusive Ausrichtung von Angeboten und ein Rechtsanspruch auf einen inklusiven Kita-Platz sind nicht in der Novelle verankert. Wir fordern, dass das Recht auf Teilhabe vollumfänglich verwirklicht wird. Das schließt die Wahlfreiheit der Eltern bei der Kitaplatz-Auswahl mit ein. Die Entscheidung, ob das Kind in eine reguläre Kita-Gruppe oder in eine heilpädagogische Gruppe geht, darf keine Entscheidung für oder gegen die bestmöglichen Förderung und Unterstützung sein. Alle Kitas im Land müssen so ausgestattet sein, dass sie allen Kindern ideale Bildung, Betreuung und Erziehung bieten können, inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz.
Beitragsfreiheit statt Qualität
Der Bund hat mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ Mittel für die Qualitätssteigerung in den Kitas bereitgestellt, die die Niedersächsische Landesregierung aber für die Beitragsfreiheit den Kitas nutzte. Die FDP-Landtagsfraktion hätte es für zielführender gehalten, das Geld auch tatsächlich in Maßnahmen zur Qualitätssteigerung zu investieren. Auch für die Chancengerechtigkeit der Kinder wäre eine Investition in die Qualität (z.B. ein verbesserter Personalschlüssel) sinnvoller gewesen, denn die Teilhabe der Kinder im Kindergarten lag auch während der Beitragspflicht bei über 90%. Außerdem hat die Landesregierung bisher keinen Plan dazu vorgelegt, wie die Finanzierung der Beitragsfreiheit nach Auslaufen der Förderung durch den Bund fortgesetzt werden soll. Wir sind nicht gegen die Beitragsfreiheit, aber für eine Priorität der Bildung.
Die verpflichtende Einführung der dritten Kraft in den Gruppen verspätet sich /Keine Festschreibung der dritten Kraft in Kindergartengruppen durch das neue Kita-Gesetz
Die Steigerung der Betreuungsqualität wollen wir mit der zeitnahen verpflichtenden Einführung einer dritten Betreuungskraft in Kitagruppen erreichen. Die dafür in den Kommunen anfallenden Kosten soll das Land tragen. Die Landesregierung hat den Zeitpunkt der verpflichtenden Einführung auf 2025 verschoben. Die Begründung der Landesregierung, es fehle an Personal, ist dabei fadenscheinig. Der Fachkräftemangel ist ein lange bekanntes Phänomen, dem die Landesregierung leider zu wenig entgegensetzt. Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir einen schrittweisen Aufbau der dritten Kraft schaffen wollten. (https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_05000/03501-04000/18-03932.pdf)
Fachkräftemangel beklagen, aber nicht beheben
Wir machen uns für eine Ausbildungsvergütung für Erzieher und sozialpädagogische Assistenten stark, um den Beruf attraktiver zu gestallten. Wenn die jungen Menschen vier Jahre lang nicht wissen, wovon sie leben sollen, kann man die Zurückhaltung in der Ausbildungswahl verstehen. Das Land ist in der Verantwortung durch die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung dem Fachkräftemangel etwas entgegen zu setzten. Einen Antrag hierzu haben wir 2019 ins Parlament eingebracht. Er wurde von der Koalition abgelehnt. (Kita-Fachkräftemangel bekämpfen - Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für angehende sozialpädagogische Assistenten und Erzieher - https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_02500/00501-01000/18-00638.pdf). Durch die fehlende Anpassung der Leitungs- und Verfügungszeiten und durch die fehlende verbindliche Implementierung der dritten Kraft in den Gruppen sehen viele angehende Fachkräfte keine Perspektive und verbleiben nach erfolgreicher Ausbildung nicht im Beruf. Auch dieses Seite des Fachkräftemangels behebt die Landesregierung mit diesem Entwurf nicht.
Der angekündigte Stufenplan zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels ist nicht in Sicht
Die Regierungsfraktionen haben in einem Entschließungsantrag (Drs. 18-1069) 2018 einen Stufenplan zur Verbesserten Fachkraft-Kind-Relation angekündigt. Im neuen Kita-Gesetzt findet sich dieser nicht. Besonders im Kultusbereich stellen wir leider häufig fest, dass sinnvolle Vorhaben zwar versprochen, in der Praxis aber nicht angegangen werden.