Liberale fordern Landtagsabgeordnete auf, eine Normenkontrollklage in Bückeburg zu unterstützen
Liberale fordern Landtagsabgeordnete auf, eine Normenkontrollklage in Bückeburg zu unterstützen
„Frau Pieper, Herr Zinke, Herr von Danwitz! Geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie eine Normenkontrollklage zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Bückeburg“, fordert die FDP-Kreisvorsitzende Tanja Kühne die Landtagsabgeordneten des Heidekreises, Gudrun Pieper (CDU), Sebastian Zinke (SPD) und Karl-Ludwig von Danwitz (CDU) auf. Am vergangenen Mittwoch haben die regierenden Parteien SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag Änderungen des niedersächsischen Kommunalgesetzes beschlossen. Darin ist auch die Umstellung des Zählverfahrens für Ratsausschüsse enthalten. Durch die Umstellung von dem Zählverfahren von „Hare-Niemeyer“ auf „d’Hondt“, ändert sich der Schlüssel für stimmberechtigte Sitze im Ausschuss zu Ungunsten von kleineren Parteien. Die FDP Niedersachsen hat bei der Kommunalwahl deutliche Zugewinne erzielen können, verliert allerdings ihre Stimmrechte in den Ausschüssen.
Die FDP-Fraktion hat an der Universität Göttingen ein Rechtsgutachten über diese Änderung erstellen lassen, so Kühne. Zumindest der Zeitpunkt der Änderung ist fraglich, stellen die Gutachter fest. Vier Wochen nach der Kommunalwahl die Stimmenverhältnisse in Ausschüssen zu ändern, lege einen Verdacht der Wählertäuschung nahe, mutmaßen die Freien Demokraten.
Kühne wundert sich auch, dass ihr der Vorsitzende der CDU Niedersachsen, Bernd Althusmann, im Januar 2018 noch versichert habe, dass genau diese Änderung nicht geplant sei. Die Kreisvorsitzende schrieb damals einen offenen Brief an Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) und an den CDU-Vorsitzenden, um Inhalte aus dem Koalitionsvertrag zur Änderung der Kommunalverfassung zu hinterfragen. In seiner Antwort formuliert Althusmann auch, dass die Umstellung auf d’Hondt eine Benachteiligung der kleineren Parteien bedeuten würde. „Die SPD und CDU wollen also die kleineren Parteien in den Ausschüssen klein halten. Das trifft den Kern unserer Demokratie schmerzhaft ins Herz, denn der Wille der Wählerinnen und Wähler spiegelt sich nicht in den Ausschüssen wieder,“ resümiert Kühne.
Um aus dem Parlament heraus eine Normenkontrollklage beim Bundesgerichtshof in Bückeburg anzustrengen, benötigt es eine Quorum des niedersächsischen Parlamentes von 20%. Das erreicht die Anzahl der Abgeordneten der FDP auch zusammen mit Bündnis90/Die Grünen nicht. Deshalb fordern die Liberalen die Abgeordneten der Regierungsparteien auf, die Normenkontrollklage zu unterstützen. „Es kann nicht im Interesse der SPD und CDU Landtagsabgeordneten sein, eine verfassungswidrige Änderung der Kommunalverfassung zu verabschieden. Fünf zusätzliche Abgeordnete werden benötigt, um das 20%-Quorum zu erreichen, deshalb sollten unsere drei heimischen Abgeordnete die Klage unterstützen“, appelliert Kühne.