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Kommunale Handlungsfähigkeit sichern – strukturelle Finanzreform für Niedersachsen

Der Kreisparteitag der Freien Demokraten Heidekreis unterstützt folgenden Antrag und beauftragt die Einbringung zum Landesparteitag der FDP Niedersachsen durch den Kreisvorstand:

Der Landesparteitag der Freie Demokratische Partei Niedersachsen stellt fest:

Die finanzielle Lage der niedersächsischen Kommunen ist flächendeckend und strukturell angespannt. Gemeinden, Städte und Landkreise aller Größenklassen – vom ländlichen Raum bis zur Großstadt – sind zunehmend nicht mehr in der Lage, ihre Haushalte ohne dauerhafte Auflagen, Ausnahmegenehmigungen oder Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Diese Entwicklung gefährdet die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung und schwächt die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene insgesamt.

Ursächlich sind insbesondere die dynamisch wachsenden, gesetzlich determinierten Pflichtausgaben – vor allem im Bereich der Sozial-, Jugend- und Eingliederungshilfe –, eine unzureichende und nicht dynamisierte Gegenfinanzierung durch Land und Bund sowie strukturelle Schwächen des kommunalen Finanzausgleichs. Gleichzeitig führen hohe Investitionsbedarfe und volatile Einnahmen zu dauerhaften strukturellen Defiziten, auch in wirtschaftsstarken Städten.

Der Landesparteitag der FDP Niedersachsen beschließt daher:


    1.    Konnexität konsequent und dynamisch durchsetzen
Das Land Niedersachsen hat sicherzustellen, dass alle aus Landes- und Bundesrecht resultierenden kommunalen Mehrkosten vollständig, dauerhaft und dynamisch ausgeglichen werden.


    2.    Strukturelle Entlastung der Landkreise bei Sozialausgaben
Die Finanzierung zentraler sozialer Pflichtaufgaben, insbesondere der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, ist in deutlich höherem Umfang durch Land und Bund zu übernehmen, um den Umlagedruck auf kreisangehörige Kommunen nachhaltig zu senken.


    3.    Kommunalen Finanzausgleich reformieren
Der kommunale Finanzausgleich ist so weiterzuentwickeln, dass strukturelle Nachteile ländlicher Räume ebenso berücksichtigt werden wie die überproportionale Pflichtaufgabenlast großer Städte. Ziel ist die Wiederherstellung realer finanzieller Gestaltungsfähigkeit.


    4.    Haushaltsrecht modernisieren
Das kommunale Haushaltsrecht ist so auszugestalten, dass Investitionen nicht dauerhaft durch strukturelle Defizite blockiert werden. Kommunen benötigen verlässliche mehrjährige Planungsspielräume und eine stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Aufsichtspraxis.


    5.    Kommunale Selbstverwaltung als Staatsprinzip sichern
Dauerhafte Defizitverwaltung und die Verlagerung politischer Steuerung in aufsichtsrechtliche Verfahren widersprechen dem föderalen Staatsaufbau. Ziel muss die strukturelle Wiederherstellung kommunaler Eigenverantwortung sein.

Begründung:

Die kommunale Finanzkrise in Niedersachsen ist flächendeckend und strukturell. Sie betrifft ländliche Gemeinden, Landkreise ebenso wie große selbständige Städte und Großstädte. In allen Größenklassen reichen die laufenden Einnahmen zunehmend nicht mehr aus, um die gesetzlich determinierten Pflichtaufgaben dauerhaft zu finanzieren. Haushalte werden daher immer häufiger nur noch unter Auflagen, mit Ausnahmegenehmigungen oder im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten genehmigt.

Zentrale Ursache sind die dynamisch wachsenden Pflichtausgaben, insbesondere im Bereich der Sozial-, Jugend- und Eingliederungshilfe, bei gleichzeitig unzureichender und nicht dynamisierter Gegenfinanzierung durch Land und Bund. Das Konnexitätsprinzip wird dadurch faktisch unterlaufen. Hinzu treten strukturelle Schwächen des kommunalen Finanzausgleichs, der weder die besonderen Belastungen ländlicher Räume noch die überproportionale Pflichtaufgabenlast größerer Städte ausreichend kompensiert.

Die Krise beschränkt sich ausdrücklich nicht auf strukturschwache Kommunen. Auch wirtschaftsstarke Städte weisen inzwischen überwiegend dauerhafte Fehlbeträge auf. Haushaltsgenehmigungen erfolgen vielfach trotz struktureller Defizite und stützen sich zunehmend auf ausgeweitete Liquiditätskreditrahmen. Dies unterstreicht den systemischen Charakter der Unterfinanzierung.

Dauerhafte Haushaltsnotlagen haben erhebliche staatsorganisatorische Folgen. Wo kommunale Haushalte dauerhaft unter Genehmigungsvorbehalt stehen, wird politische Gestaltung durch aufsichtsrechtliche Steuerung ersetzt. Die kommunale Selbstverwaltung wird dadurch materiell eingeschränkt, obwohl sie formell fortbesteht.

Der Antrag zielt daher auf strukturelle Lösungen: eine konsequente und dynamische Umsetzung der Konnexität, eine nachhaltige Entlastung bei Sozialausgaben, eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs sowie eine Modernisierung des Haushaltsrechts um der Kommunalaufsicht die entsprechenden Spielräume zu geben. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen und die kommunale Selbstverwaltung als tragende Säule des föderalen Staatsaufbaus dauerhaft zu sichern.